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Ortsrecht

Die hier wiedergegebenen Satzungstexte werden entsprechend der jeweiligen Änderungssatzungen aktualisiert. Die Stadt Ludwigslust übernimmt keine Gewähr für die korrekte Übertragung des Textes.


Satzungen, Verordnungen, Förderrichtlinien

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Bildung und Soziales

Förderrichtlinien

Abwasserzweckverband


Bauverwaltung - Satzungen

Bauverwaltung - Satzungen


Rechtskräftige Bebauungspläne

LU 02 Gewerbegebiet Grandweg

Aufstellung: 11.04.1991

Satzung: 28.08.1996

Rechtskraft: 15.08.1997

Beschreibung: Das ca. 36 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der B 106 (Wöbbeliner Straße) und westlich der B 191 (Neustädter Straße). Ziel der Planung ist es, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu verdichten und Erweiterungsflächen festzusetzen.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

1. Änderung

Aufstellung: 11.12.2002

Satzung: 14.12.2005

Rechtskraft: 18.02.2006

Beschreibung: Das Plangebiet wurde auf ca. 24,6 ha reduziert und die Erschließung wurde geändert.
Die Änderung des Bebauungsplanes dient der zusätzlichen Erweiterung der gewerblichen Bauflächen.


2. Änderung

Satzung: 07.03.2007

Rechtskraft: 17.03.2007

Beschreibung:  Die Änderung beinhaltet eine Veränderung der Leitungsrechte im Baufeld GE 11 und die Festsetzung einer privaten Grünfläche als öffentliche Grünfläche.


3.Änderung

LU 07 Wohngebiet Wöbbeliner Straße

Aufstellung: 08.08.1991

Satzung: 29.01.1997

Rechtskraft: 18.04.1997

Beschreibung: Das ca. 16,6 ha große Plangebiet befindet östlich der Wöbbeliner Straße (B106). Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines Wohnstandortes mit unterschiedlichen Bebauungsmöglickeiten.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

1. Änderung

Aufstellung: 26.01.2001

Satzung: 26.09.2001

Rechtskraft: 18.05.2002

Beschreibung: Das Planungsziel – Entwicklung eines Wohnstandortes – bleibt erhalten. Es ändern sich in den einzelnen Baufeldern einzelne Festsetzungen.

LU 09 Industriegelände

Aufstellung: 17.03.1994

Satzung: 03.02.1999

Rechtskraft: 19.02.1999

Beschreibung: Der Bebauungsplan soll die vorhandenen gewerblichen Nutzungen sichern. Geringfügige Erweiterungen sind möglich. Es wurde der Ausschluss von Einzelhandel festgesetzt.

  • PlanPDF-Datei: 208 kB

LU 10 Wohngebiet Am Brink

Aufstellung: 24.08.1994

Satzung: 27.08.1997

Rechtskraft: 16.01.1998

Beschreibung: Das ca. 8,8 ha große Plangebiet befindet westlich der Wöbbeliner Straße (B106). Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines Wohnstandortes für den Eigenheimbau. 

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

LU 11 Wohngebiet Käthe-Kollwitz-Straße

Aufstellung: 29.05.1996

Satzung: 08.11.2003

Rechtskraft: 28.02.2004

Beschreibung: Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha und befindet sich östlich der Käthe-Kollwitz-Straße (B191/B106). Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines innerstädtischen Wohnstandortes auf einer ehemaligen Konversionsfläche. Der Bebauungsplan ist umgesetzt.

LU 13 Straße

Aufstellung: 06.11.1996

Satzung: 27.08.1997

Rechtskraft: 16.01.1998

Beschreibung: Ziel des Bebauungsplanes ist es, die öffentliche Erschließung des ehemaligen Garnisonsgeländes zu sichern. Die Erschließungstraße stellt die Verknüpfung  zwischen der Breiten Straße und der Grabower Allee dar. Die Planung ist realisiert.

LU 16 Grabower Allee

Aufstellung: 23.06.1997

Satzung: 09.05.2012

Rechtskraft: 22.05.2012

LU 20 Prinzenpalais

Aufstellung: 01.03.2000

Satzung: 06.06.2001

Rechtskraft: 23.06.2001

Beschreibung: Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,4 ha und liegt im Sanierungsgebiet „Altstadt“. Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nutzungsverdichtung des Blockinnenbereiches zu schaffen, ohne die Blockstruktur grundsätzlich zu zerstören und gleichzeitig den inneren Grünbereich zu erhalten.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

LU 21 Wohngebiet Georgenhof

Aufstellung: 23.10.2002

Satzung: 06.10.2004

Rechtskraft: 23.10.2004

Beschreibung: Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,8 ha und befindet sich östlich der Neustädter Straße (B191). Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines weiteren Eigenheimstandortes.

LU 22 Friedhofsweg

Aufstellung: 07.12.2011

Satzung: 19.06.2013

Rechtskraft: 20.07.2013

LU 23 An der Sporthalle

Aufstellung: 03.05.2006

Satzung: 24.09.2008

Rechtskraft: 19.10.2008

Beschreibung: Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha und befindet sich zwischen der Grabower Allee und der Techentiner Straße. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes ist es, die Einzelhandelsnutzungen zum Erhalt und zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches und der Nahversorgungsstandorte zu steuern.

LU 24 Südlich der Grabower Allee

Aufstellung: 15.12.2010

Satzung: 13.06.2012

Rechtskraft: 04.08.2012

LU 25 nördlich des Aldi-Marktes

Aufstellung: 15.12.2010

Satzung: 29.02.2012

Rechtskraft: 04.04.2012

LU 27 Helene-von-Bülow-Straße

Aufgestellt: 11.09.2013

Satzung: 15.05.2019
Rechtskraft: 22.06.2019

Beschreibung:

Auf rund 45.000 m² soll ein Mischgebiet (Mischung aus Wohnen, sozialer/kultureller Einrichtung und nicht störendem Gewerbe) und ein Eigenheimgebiet entstehen. Die Flächen befinden sich entlang der Helene-von-Bülow-Straße, östlich vom Lindencenter.

LU 29 Georgenhof-Ost

LU 33 ehemaliges Wasserwerk

TE 02 Wohn- und Gewerbegebiet

Aufstellung: 05.07.1990

Satzung: 10.09.1992

Rechtskraft: 17.12.1994

Beschreibung: Das ca. 6,9 ha große Plangebiet befindet östlich der Bauernallee. Ziel der Planung ist es, die infrastrukturell gut erschlossene Fläche zwischen der Wohnbebauung der alten Ortslage von Techentin und der gewerblichen Nutzung westlich der Bauernallee städtebaulich zu entwickeln.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

TE 03 Wohn, Misch- und Gewerbegebiet Am Umspannwerk

Aufstellung: 05.07.1990

Satzung: 10.09.1992

Rechtskraft: 17.12.1994

1. Änderung

Aufstellung: 06.05.1998

Satzung: 19.06.1998

2. Änderung

Aufstellung: 07.03.2004

Satzung: 06.03.2006

Rechtskraft: 20.07.2006

Beschreibung:  Das ca. 14,3 ha große Plangebiet befindet östlich der Bauernallee. Ziel der Planung ist es, die Fläche so zu entwickeln, dass Wohnbebauung und eingeschränkte gewerbliche Nutzung zulässig sind.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

1. Änderung
Rechtskräftig seit: 19.06.1998

Beschreibung:  Der Änderungsbedarf im Bereich des Baufeldes 4 resultiert aus den Erweiterungsabsichten der Firma Schröder „Bauzentrum“ und der Schaffung einer Wegeverbindung zwischen dem Parkviertel und den Sport- und Freizeitanlagen in der Techentiner Straße. Im Baufeld 17 soll ein zusätzlicher Bauplatz für ein Einzelhaus geschaffen werden.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

2. Änderung
Rechtskräftig seit: 20.07.2006

Beschreibung: Die Änderung trägt den erneuten Erweiterungsabsichten der Firma Schröder „Bauzentrum“ Rechnung. Die Art der baulichen Nutzung wird als sonstiges Sondergebiet – Baumarkt und Baustoffhandel – festgesetzt.

TE 05 Eigenheimstandort Forstweg

Aufstellung: 26.11.1992

Satzung: 17.03.1994

Rechtskraft: 16.10.1999

Beschreibung: Das ca. 2,2 ha große Plangebiet befindet im Ortsteil Techentin zwischen Tannen-, Birken- und Forstweg. Das Planungsziel beinhaltet die Entwicklung eines Wohnstandortes für den Eigenheimbau als reines Wohngebiet. 

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

TE 07 Industriegebiet Garnison Techentin

Aufstellung: 16.02.2005

Satzung: 11.07.2007

Rechtskraft: 18.08.2007

Beschreibung: Das ca. 27,7 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der B 191 Richtung Dömitz / Uelzen. Ziel der Planung ist die Vorbereitung von Ansiedlungsflächen für großflächige Industrie- und Gewerbebetriebe.

TE 09 Photovoltaikanlage Tagebau Karstädt NO

Verlauf eines Bebauungsplanverfahrens

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5. Entwurfs – und Auslegungsbeschluss (§3 Abs. 2 BauGB)
6. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (1 Monat) (§ 3 Abs.2 BauGB)
7. Prüfung und Entscheidung über Stellungnahmen und private Anregungen (Abwägung) (§ 3 Abs. 2 BauGB)
8. Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
9. Genehmigung / ortsübliche Bekanntmachung / Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)


Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Westerweiterung des Gewerbegebiets Süd

Bezeichnung: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan TE 6 der Stadt Ludwigslust - 1. Realisierungsabschnitt der Westerweiterung des Gewerbegebietes Süd

Aufstellung: 10.12.2014

Satzung: 15.03.2016

Rechtskraft: 21.05.2016

Beschreibung: Planungsziel ist die Schaffung von gewerblich nutzbaren Flächen zur Erweiterung des Gewerbegebietes Süd (Bebauungsplan TE 1).

Planungsdokumente

Umbau und Erweiterung Gymnasium Ludwigslust

Aufstellung: 23.09.1995

Satzung: 25.06.1997

Rechtskraft: 19.09.1997

1. Änderung

Satzung: 12.11.1998

Rechtskraft: 18.12.1998

Beschreibung:     
Planungsziel ist die Sicherung und Entwicklung des gymnasialen Schulstandortes in der Stadt Ludwigslust. Der Vorhabenträger ist der Landkreis Ludwigslust. Das Vorhaben ist realisiert.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

1. Änderung
Rechtskräftig seit: 18.12.1998

Beschreibung: Die Änderung beinhaltet die Neuordnung der Stellplätze für PKW, die Neuordnung der Stellflächen für Fahrräder und des Pausenhofes.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

Erweiterung Kaufhaus Nessler

Satzung: 29.01.1997

Rechtskraft: 16.05.1997

Beschreibung:     
Das bestehende Kaufhaus Nessler in der Lindenstraße soll in seinen Erweiterungsmöglichkeiten gestärkt werden. Das Planungsziel beinhaltet die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.700m2.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

Erweiterung Am Marstall

Aufstellung: 25.06.1997 

Satzung: 03.02.1999

Rechtskraft: 19.02.1999

1. Änderung

Aufstellung: 10.05.2000

Satzung: 31.01.2001

Rechtskraft: 17.02.2001

Beschreibung:     
Planungsziel ist es ein Sondergebiet Einkaufszentrum auszuweisen und neben dem Einzelhandel Nutzungen zuzulassen, die eine Mischung zwischen Wohnen, Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen gewährleisten. Die maximale Verkaufsfläche beträgt 4.950m2.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

1. Änderung
Rechtskräftig seit: 17.02.2001

Beschreibung: Die Änderung beinhaltet die Erhöhung der maximal zulässigen Verkaufsfläche auf 6.200m2.

Plan und Text sowie Begründung liegen nicht in digitaler Form vor und sind im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

Neubau einer Biogasanlage im Ortsteil Kummer

Aufstellung: 05.03.2008

Satzung: 22.09.2010

Rechtskraft: 16.04.2011

Beschreibung:     
Ziel der verbindlichen Bauleitplanung ist es, die Errichtung einer Biogasanlage zur Erzeugung einer installierten elektrischen Leistung von maximal 625 kW auf der Basis von Gülle und nachwachsenden Rohstoffen planungsrechtlich zu sichern. Das Plangebiet umfasst 3.294 m² unmittelbar angrenzend an die Anlagen des vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb Boltjes & ter Schure GbR und liegt so südöstlich der Ortslage Kummer.

Verlauf eines Bebauungsplanverfahrens

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5. Entwurfs – und Auslegungsbeschluss (§3 Abs. 2 BauGB)
6. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (1 Monat) (§ 3 Abs.2 BauGB)
7. Prüfung und Entscheidung über Stellungnahmen und private Anregungen (Abwägung) (§ 3 Abs. 2 BauGB)
8. Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
9. Genehmigung / ortsübliche Bekanntmachung / Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)


Bauverwaltung - Flächennutzungsplanung

Flächennutzungsplan

Landschaftsplan

Gemäß dem Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg – Vorpommern sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Gemeinden in Landschaftsplänen zur Vorbereitung von Flächennutzungsplänen näher darzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Die Stadt Ludwigslust verfügt seit 1994 über einen Landschaftsplan, welcher 2001 fortgeschrieben und aktualisiert worden ist.

Die Fortschreibung des Landschaftsplanes wurde erforderlich, um der Aktualisierung der Bestandsdaten zum Zustand der verschiedenen Schutzgüter gerecht zu werden und darauf aufbauend die Anpassung der Ziel- und Maßnahmekonzeption vorzunehmen.
Die Zielkonzeption von Naturschutz und Landschaftspflege wurde mit Hilfe eines Leitbildes für die Landschaft entwickelt. Das Leitbild dient dem Abgleich des heutigen Zustandes des Planungs- und Untersuchungsgebietes mit den angestrebten Zielen. Aus der Diskrepanz zwischen erwünschtem und gegenwärtigem Zustand können Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung hergeleitet werden.

Zur Zeit ist das gesamte Planwerk nicht in digitaler Form vorhanden. Die gesamte Planung ist im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

Änderungsverfahren

Die Stadtvertretung hat am 28.03.2001 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen. Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 21.06.2002 in Kraft getreten.

Die Stadtvertretung hat am 08.10.2003 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen. Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 23.04.2007 in Kraft getreten.

Die Stadtvertretung hat am 06.03.2006 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 20.10.2006 wirksam geworden.


Flächennutzungsplan 1. Änderung

Flächennutzungsplan 2. Änderung

Flächennutzungsplan 3. Änderung

Flächennutzungsplan 9. Änderung

Ergänzungsverfahren

Durch den Zusammenschluss der Stadt Ludwigslust mit den Gemeinden Glaisin und Kummer zum 01.01.2005 ist der Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigslust um die Ortsteile Glaisin und Kummer zu ergänzen.

Die ehemalige Gemeinde Glaisin verfügt über keinen Flächennutzungsplan. Die ehemalige Gemeinde Kummer besitzt einen nicht genehmigten Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992. Beide Gemeinden bringen somit keinen wirksamen Flächennutzungsplan mit in die Fusion ein.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigslust hat sich durch die Gemeindefusion mit den Gemeinden Kummer und Glaisin in einen räumlichen Teilflächennutzungsplan gewandelt. Die Ortsteile Glaisin und Kummer sind bisher unbeplant und die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes ist erforderlich.

Das Ergänzungsverfahren zum Teilflächennutzungsplan um die Ortsteile Glaisin und Kummer ist abgeschlossen. Die Ergänzung um die Ortsteile Glaisin und Kummer wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 18.12.2010 wirksam geworden.

Änderungsverfahren

Die Stadtvertretung hat am 28.03.2001 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen. Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 21.06.2002 in Kraft getreten.

Die Stadtvertretung hat am 08.10.2003 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen. Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 23.04.2007 in Kraft getreten.

Die Stadtvertretung hat am 06.03.2006 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 20.10.2006 wirksam geworden.

Flächennutzungsplan 1. Änderung
Planstand
Erläuterungsbericht

Flächennutzungsplan 2. Änderung
Planstand
Erläuterungsbericht

Flächennutzungsplan 3. Änderung
Planstand 
Begründung 3. Änderung mit Prüfung der Umweltbelange

Flächennutzungsplan 9. Änderung
Bekanntmachung
Bekanntmachung Übersichtslageplan
Planzeichnung
Begründung
Umweltbericht
Zusammenfassende Erklärung

Flächennutzungspläne

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. In ihm wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Dabei ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Ludwigslust und ihrer Ortsteile zu beachten.

Der Flächennutzungsplan hat sich an den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung zu orientieren gegebenenfalls sich an diese anzupassen.

Eine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet der Flächennutzungsplan nur gegenüber den im Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Trägern von öffentlichen Belangen. Gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung.

Seine Wirkung entfaltet der Flächennutzungsplan über das Entwicklungsgebot. Die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) sind dann mit ihren Festsetzungen für jedermann bindend.

Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung als Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G), oder Sonderbauflächen (S) dargestellt werden.
Darüber hinaus können Aussagen zu weiteren Flächennutzungen, wie zum Beispiel Waldflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen getroffen werden. In der dazugehörigen Begründung werden die Planaussagen erläutert.

Die Stadtvertretung der Stadt Ludwigslust hat im März 1997 den Flächennutzungsplan beschlossen.

Im Mai 2002 wurde der Flächennutzungsplan erstmalig mit dem Ziel geändert, Entwicklungsmöglichkeiten für die Konversionsfläche Garnison Techentin und das innerstädtische Garnisonsgelände aufzuzeigen.

Flächennutzungspläne

Änderungsverfahren

Die Stadtvertretung hat am 28.03.2001 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen. Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 21.06.2002 in Kraft getreten.

Die Stadtvertretung hat am 08.10.2003 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen. Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 23.04.2007 in Kraft getreten.

Die Stadtvertretung hat am 06.03.2006 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 20.10.2006 wirksam geworden.

Flächennutzungsplan 1. Änderung
Planstand
Erläuterungsbericht

Flächennutzungsplan 2. Änderung
Planstand
Erläuterungsbericht

Flächennutzungsplan 3. Änderung
Planstand 
Begründung 3. Änderung mit Prüfung der Umweltbelange

Flächennutzungsplan 9. Änderung
Bekanntmachung
Bekanntmachung Übersichtslageplan
Planzeichnung
Begründung
Umweltbericht
Zusammenfassende Erklärung

Landschaftsplan

Gemäß dem Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg – Vorpommern sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Gemeinden in Landschaftsplänen zur Vorbereitung von Flächennutzungsplänen näher darzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Die Stadt Ludwigslust verfügt seit 1994 über einen Landschaftsplan, welcher 2001 fortgeschrieben und aktualisiert worden ist.

Die Fortschreibung des Landschaftsplanes wurde erforderlich, um der Aktualisierung der Bestandsdaten zum Zustand der verschiedenen Schutzgüter gerecht zu werden und darauf aufbauend die Anpassung der Ziel- und Maßnahmenkonzeption vorzunehmen.
Die Zielkonzeption von Naturschutz und Landschaftspflege wurde mit Hilfe eines Leitbildes für die Landschaft entwickelt. Das Leitbild dient dem Abgleich des heutigen Zustandes des Planungs- und Untersuchungsgebietes mit den angestrebten Zielen. Aus der Diskrepanz zwischen erwünschtem und gegenwärtigem Zustand können Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung hergeleitet werden.

Zur Zeit ist das gesamte Planwerk nicht in digitaler Form vorhanden. Die gesamte Planung ist im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

Landschaftsplan der Stadt Ludwigslust

Ergänzungsverfahren

Durch den Zusammenschluss der Stadt Ludwigslust mit den Gemeinden Glaisin und Kummer zum 01.01.2005 ist der Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigslust um die Ortsteile Glaisin und Kummer zu ergänzen.

Die ehemalige Gemeinde Glaisin verfügt über keinen Flächennutzungsplan. Die ehemalige Gemeinde Kummer besitzt einen nicht genehmigten Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992. Beide Gemeinden bringen somit keinen wirksamen Flächennutzungsplan mit in die Fusion ein.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigslust hat sich durch die Gemeindefusion mit den Gemeinden Kummer und Glaisin in einen räumlichen Teilflächennutzungsplan gewandelt. Die Ortsteile Glaisin und Kummer sind bisher unbeplant und die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes ist erforderlich.

Das Ergänzungsverfahren zum Teilflächennutzungsplan um die Ortsteile Glaisin und Kummer ist abgeschlossen. Die Ergänzung um die Ortsteile Glaisin und Kummer wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 18.12.2010 wirksam geworden.

Geltungsbereich Gesamtübersicht
Planausschnitt Ortsteil Glaisin
Planausschnitt Ortsteil Kummer
Begründung
Zusammenfassende Erklärung


Verlauf eines Bebauungsplanverfahrens

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5. Entwurfs – und Auslegungsbeschluss (§3 Abs. 2 BauGB)
6. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (1 Monat) (§ 3 Abs.2 BauGB)
7. Prüfung und Entscheidung über Stellungnahmen und private Anregungen (Abwägung) (§ 3 Abs. 2 BauGB)
8. Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
9. Genehmigung / ortsübliche Bekanntmachung / Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)