08.04.2016
LU 29 Aufstellungsbeschluss
Die Stadtvertretung Ludwigslust hat in ihrer Sitzung am 15.03.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes LU 29 Georgenhof Ost beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst den in Anlage gekennzeichneten Bereich in Ludwigslust (Gemarkung Ludwigslust, Flur 6) und wird wie folgt begrenzt: nördlich: durch das bebaute Grundstück Georgenhof Nr. 3 östlich: durch die Bahnstrecke in Richtung Parchim südlich: durch den Spielplatz sowie die heranrückende Bebauung am Laascher Weg westlich: durch das Baugebiet Georgenhof (Bebauungsplan LU 21) sowie die bebauten Grundstücke am Laascher Weg.
Da sich die Fläche derzeit im Außenbereich befindet, hat der Bebauungsplan zum Ziel, hier Wohnbauflächen zur Errichtung von Einfamilienhäusern baurechtlich auszuweisen.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Ludwigslust, 06.04.2016
gez. Reinhard Mach Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan zum Geltungsbereich