Fischereischein-
prüfung
Termine:
1. Samstag, d. 16.10.2021 – 10.00 Uhr, Rathaussaal
2. Samstag, d. 13.11.2021 – 10.00 Uhr, Rathaussaal
Rechtsgrundlage: Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes M-V
Prüfungsbehörde: Stadt Ludwigslust
Ansprechpartner: Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Frau Matera
Wer an einer Fischereischeinprüfung teilnehmen möchte, muss sich bis spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Prüfungsbehörde zur Prüfung anmelden. Dazu ist das Anmeldeformular zu nutzen.
Die Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Prüfung beträgt einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses bzw. Bescheid über das Nichtbestehen für Personen
- unter 18 Jahre = 15,00 €
- ab 18 Jahre = 25,00 €
Die Gebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Die Prüfung ist nicht öffentlich; sie dauert 90 Minuten.
Geprüft wird in den Sachgebieten:
- Allgemeine Fischkunde
– besondere Fischkunde
– Gerätekunde
– Gewässerkunde
– Rechtskunde
Bestanden hat, wer mindestens 6 Fragen je Sachgebiet und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben, erhalten von der Prüfungsbehörde ein Prüfungszeugnis. Prüflinge, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten von der Prüfungsbehörde einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung. Die Fischereischeinprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Jede Wiederholung ist eine eigenständige Prüfung.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Die Belegung der Plätze erfolgt der Reihenfolge der Anmeldungen nach. Sollte die Corona-Pandemie bis dahin aktuell sein, ist die Teilnehmerzahl auf 12 Personen beschränkt.
Es besteht Maskenpflicht und jeder Prüfling muss seine eigenen Schreibutensilien mitbringen.