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Beteiligungsgremien

Unter Bürgerbeteiligung verstehen wir die Beteiligung, die „Partizipation“ der Einwohner an politischen Entscheidungen mit einer Bedeutung, die weit über die Wahl von politischen Vertretern in die Parlamente hinausgeht. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung, gewinnt die freiwillige Bürgerbeteiligung immer mehr an Bedeutung.

Die freiwillige Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Anliegen der Stadtvertretung und der Stadtverwaltung Ludwigslust. Sie gewinnt im Zuge der Gestaltung entwicklungspolitischer Prozesse immer mehr an Bedeutung.

In der freiwilligen Bürgerbeteiligung gibt es eine Vielzahl von Formen, die von der einfachen Bürgerversammlung über moderierte Veranstaltungen wie z.B. einer Zukunftswerkstatt bis hin zu aufwendigen Beteiligungsverfahren wie bei der Lokalen Agenda 21 reicht. Die freiwillige Bürgerbeteiligung richtet sich in der kommunalen Praxis auf alle denkbaren kommunalpolitischen Themen. Dies reicht von der Beteiligung an den wichtigsten kommunalen Plänen wie dem Haushaltsplan oder Flächennutzungsplan, bis hin zu einzelnen Bauprojekten oder Aktivitäten zum Umweltschutz oder der Kulturförderung.