Stand der Bauarbeiten, Bericht auf der STV vom 25.02.2021
Grundschule Techentin
Die ersten 6 Bau-Lose der Rohbaugewerke für den Neubau der Grundschule sind beauftragt. Am 22.01.2021 wurde mit den Erdbauarbeiten für den Neubau begonnen. Für die technischen Gewerke werden die Angebote geprüft und die Beauftragung vorbereitet.
Auf Grund der Corona Lage wird auf einen "Ersten Spatenstich" verzichtet.Zu einem späteren Zeitpunkt wird ein vergleichbares Ereignis in entsprechender Form nachgeholt.
Grundschule Fritz Reuter/ Regionale Schule P. J. Lenné
Ein vorzeitiger Baubeginn wurde für die Digitalisierung der beiden Einrichtungen beantragt und nunmehr bewilligt. Als erstes wird mit der Baumaßnahme an der Regionale Schule P. J. Lenné begonnen.
Integrierender Stadtteilspielplatz
Für die Werkstatt/Probenräume wird die Fertigstellung erst Ende März erwartet.
Kita J. Gillhoff
Die im letzten Jahr begonnene Fenstererneuerung des 1.BA ist abgeschlossen.
Kita Parkviertel
Die Submission für die Sanierung eines Sanitärbereichs ist am 23.02.2021 durchgeführt worden. Jetzt werden die Angebote geprüft um die Beauftragung vorbereitet.
Kommunale Sportstätten
Für die Erschließung und den Bau der Außen-WC-Anlage auf dem Sportforum "Erwin Bernien" Sportplatz mussten die Bauarbeiten auf Grund der ungünstigen Witterung eingestellt werden.
Motodrom
Der Planungsauftrag für das Mehrfunktionsgebäude des MC Ludwigslust wurde ausgelöst.
Leider ist der Fördermittelbescheid über die zusätzlichen beantragten Mittel noch nicht eingegangen. Mit den verantwortlichen Planern sowie dem MC werden die Ausschreibungen für die einzelnen Bau-Lose vorbereitet.
Bebauungsplan Firma Lewens
Firma Lewens plant die Erweiterung des Firmenstandortes südlich des Bebauungsplanes TE 6 bis ran an die Schulstraße im Ortsteil Techentin. Entsprechende Beschlüsse werden für den kommenden Gremienumlauf vorbereitet.
Bebauungsplan LU 2 Bauschröder
Das Planungsbüro arbeitet derzeit an der Abwägungsdokumentation und der Überarbeitung der Entwurfsunterlagen. Entsprechende Beschlüssen sollen ebenfalls im kommenden Gremienumlauf behandelt werden.
Digitale Entwicklung der Stadt Ludwigslust
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Erarbeitung eingestellt. Mit den Gremien ist die Aufgabenstellung zu konkretisieren um anschließend Angebote von geeigneten Ingenieurbüros einholen zu können.
Bebauungsplan Norma-Erweiterung
Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst und bekanntgemacht. Derzeit verhandelt der Vorhabenträger mit einem möglichen Planungsbüro über die Erstellung der Planunterlagen. Mit inhaltlichen Ergebnissen ist daher im Laufe des ersten Halbjahres zu rechnen.
Leitprojekt Wohnen
Für das Leitprojekt Wohnen fand derzeit die Abstimmung für die Durchführung der 2. interkommunalen Arbeitsgruppensitzung im Städtedreieck statt. Aufgrund der Gegebenheiten fand diese online statt. Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit, das Inputreferat als Videoaufzeichnung anzuschauen. Anschließend können Hinweise und Anregungen zu den vorgestellten Themen auf einer Diskussionsplattform bereits online ausgetauscht werden. Aufbauend auf den ersten Diskussionen ist dann eine Videokonferenz geplant.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Bei der Bearbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist die Bestandsaufnahme und Analyse abgeschlossen. Die Ergebnisse werden demnächst mit einem Arbeitskreis mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren erörtert werden, sodass fachliche Empfehlungen bzw. unterschiedlichen Argumentationen für die Lenkungsgruppe zusammengetragen werden können. Aufgrund der Gegebenheiten werden die folgenden Sitzungen ebenfalls online stattfinden.
Brücke 89
Die Beschlussvorlage VSTV 2021-3606 zur Variantenuntersuchung der Brücke 89 wird von der Verwaltung zurückgezogen. Dies begründet sich vor allem darin, dass in den Ausschusssitzungen im Januar 2021 zu viele unterschiedliche Erwartungshaltungen an die vorhandene Brücke herausgearbeitet worden sind.
Um ein umfassendes Meinungsbild erhalten zu können, beabsichtigt die Verwaltung, weitere Untersuchungen hinsichtlich der Standsicherheit, die auf den Diskussionen im Januar fußen, durchführen zu lassen.
Klar ist, jedoch, dass das Ingenieurbüro INROS LACKNER im Zuge der Erstellung der objektbezogenen Schadensanalyse im Dezember 2020 festgestellt hat, dass eine Randträgersicherung nicht notwendig ist, da die entsprechenden Kippsicherungen nach Prüfung der Bestandsunterlagen und des Bauwerksbuches verbaut worden sind. Somit besteht keine unmittelbare Gefahr für das Bauwerk bzw. die darunterliegende Bahnstecke.
In Bezug auf die Spannungsrisskorrosion auf Grund des Einbaus von Stahl aus dem Walzwerk Hennigsdorf beabsichtigt das Büro das so genannte Ankündigungsverhalten mit einem stochastischen Verfahren nachzuweisen. Als Risiko erachtet das Büro die Tatsache, dass die Spannglieder gemäß Rechenverfahren mindestens 20 Drähte aufweisen müssen. Bei dem überwiegend verwendeten Betonstahl sind es jedoch nur 16 Drähte vorhanden.
Hier ist eine Klärung der Anwendungsgrenzen mit einem Prüfingenieur erforderlich. Um den Nachweis erfüllen zu können ist nach wie vor eine Ablastung der Brücke zwingend erforderlich.
Der exakte statische Nachweis muss im Zuge der weiteren Planung auf Grundlage eines abgestimmten Regelquerschnitts (neuer Querschnitt) geführt werden. Ob es möglich ist, die Brücke, so wie sie derzeit steht, weiterhin als Rad- und Fußwegbrücke nutzen zu können, kann dann im Zuge der weiteren Prüfungen ebenfalls mit untersucht werden.
Möglich wären aus Sicht der Verwaltung somit folgende Szenarien:
- Erhalt des jetzigen Zustands unter der Maßgabe, dass dringende Reparaturen (z.B. Geländer und Berührungsschutz) durchgeführt werden und die derzeitige Ablastung (nur Fußgängerverkehr) Bestand hat
und
- Prüfung einer Variante mit einer Tonnagebeschränkung von z.B. 3,5 t
Nach Vorlage dieser Ergebnisse wäre eine weitere Befassung in den Ausschüssen möglich.
Funkturm
Mit Datum vom 17.02.2021 erteilte der Landkreis LUP eine geänderte Baugenehmigung zum Neubau einer Funkfeststation mit Technikcontainer. In dieser wird das versagte gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Als Begründung wird aufgeführt, dass "eine Beeinträchtigung eines Denkmals in seiner Substanz oder Wirkung durch das in Rede stehende Vorhaben nicht vor[liege]. Eine erdrückende, verdrängende oder übertönende Wirkung des Stahlgittermastes in Bezug auf die Gesamtanlage Kirchenplatz besteht nach diesseitiger Auffassung [Anmerkung: des Landkreises] nicht. Auch wird diesseits eine erhebliche Beeinträchtigung für das Erscheinungsbild der in Rede stehenden Denkmale nicht gesehen."
Mit der erneuerten Baugenehmigung ist wiederum eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben. Der Widerspruch befindet sich momentan in der Vorbereitung.