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Die zuständige Behörde für die Feststellung eines dualen Systems nach § 6 Abs. 5 ist in Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 1 Nr. 10 der Abfall-Zuständigkeitsverordnung (AbfZustVO M-V) vom 15. Juni 2012 das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Abteilung für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft.